Pressemitteilung vom 21. September 2020

 

Einbruchschutz in der dunklen Jahreszeit: Fenster und Türen richtig sichern

Die Blätter färben sich langsam wieder und fallen von den Bäumen, der Herbst ist da. Jetzt werden die Tage immer kürzer und die Zahl der Wohnungseinbrüche dürfte somit wieder steigen. Besonders beliebt ist der Herbst bei Einbrechern aufgrund der frühen Dämmerung. Die Dunkelheit bietet einen guten Schutz, um ungesehen einzubrechen.

Auch wenn die Zahl der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen ist und es die Einbrecher in diesem Jahr die aufgrund der Corona-Pandemie schwerer haben, sollte man den Einbruchschutz nicht vernachlässigen. Es ist davon auszugehen, dass wir in diesem Jahr mit sehr niedrigen Einbruchzahlen rechnen können. Viele Menschen waren oder sind beispielsweise im Homeoffice und in Kurzarbeit. Auch viele Freizeitaktivitäten sind nur eingeschränkt möglich, daher sind viel mehr Menschen zuhause als sonst. Trotzdem darf man die dunkle Jahreszeit nicht unterschätzen. Daher sollte sich jeder mit dem Thema Einbruchschutz beschäftigen und tätig werden.

Für einen guten Einbruchschutz ist es wichtig, bauliche Schwachstellen durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile zu sichern. Denn: Je länger Türen und Fenster dem Einbruch standhalten, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Täter aufgeben. Inzwischen bleibt es bei fast jedem zweiten Einbruch bei einem Versuch. Bei den Einbrechern generell besonders beliebt sind Einstiegsorte in schlecht einsehbaren Gebäudebereichen wie Kelleraußentüren oder auch Fenster. „Häufig findet man veraltete, unzureichend gesicherte Fenster und Türen. Diese bieten kaum Schutz vor einem Einbruch. Hier besteht ein hoher Nachholbedarf“, so Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB).

Um den Schutz zu erhöhen, eignen sich geprüfte einbruchhemmende Türen mit Sicherheitsbeschlägen, Sicherheitsschlössern, Querriegelschlösser und Mehrfachverriegelungen. Fenster werden durch Sicherheitsbeschläge mit Pilzkopfverriegelungen und Sicherheitsschließblechen gesichert. Eine geprüfte einbruchhemmende Tür oder ein Fenster muss bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) nach der DIN EN 1627 geprüft worden sein. Diese Europäische Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Je nachdem welchen Anforderungen das Bauteil in der Prüfung standhält, wird es gemäß der Norm entsprechend als einbruchhemmend klassifiziert. So werden die Produkte nach der Norm DIN EN 1627 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Fenster und Türen im privaten Bereich wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen.

Steht keine Neuanschaffung an, gibt es zahlreiche Produkte zum Nachrüsten. Wichtig ist es, sich von einem Fachbetrieb beraten zu lassen. Der Fachbetrieb wählt dann die passenden Produkte aus und montiert sie fachgerecht. „Es ist besser, die Montage einem Fachmann zu überlassen. Denn falsch montierte Produkte bieten auch keinen Schutz vor einem Einbruch“, erläutert Stephan Schmidt. Bei Nachrüstprodukten muss darauf geachtet werden, dass nur geprüfte Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) verwendet werden. Diese Produkte sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstandsklasse RC2 geprüft. Bei fachgerechter Montage bieten diese Produkte auch einen sehr guten Schutz gegen Einbruch. Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen.

Für diejenigen, die etwas in Sachen Einbruchschutz tun möchten, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem einen Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag jedoch vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.

Zwillingsreifen

Prüfung eines einbruchhemmenden Fensters im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV).

 

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