Pressemitteilung vom 30. August 2022

 

Einbruchschutz: sicher in den Herbst

Der Herbst steht vor der Tür und mit ihm beginnt auch die Zeit, in der Einbrecher die frühe Dämmerung für Wohnungseinbrüche nutzen. Denn gerade dann können sie im Schutz der Dunkelheit ungestört ans Werk gehen.

Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2021 zeigt, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche immer weiter zurückgeht. Insgesamt handelt es sich für das Jahr 2021 um 54.236 Fälle. Dies waren 27,7 Prozent (-20.787 Fälle) weniger als im Vorjahr. Somit setzte sich der Trend der jährlich sinkenden Zahl der Wohnungseinbrüche auch für das Jahr 2021 fort. Wie sich die Zahlen im laufenden Jahr entwickeln, wird sich jedoch noch zeigen. Eine erste Tendenz liefert beispielsweise die Zahl der Wohnungseinbrüche in Nordrhein-Westfalen. Diese ist nach jahrelangem Rückgang erstmals wieder angestiegen. Aus Angaben des Landeskriminalamts (LKA) geht hervor, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche im ersten Halbjahr 2022 um 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. Hier registrierte die Polizei 12.300 Einbrüche und Einbruchsversuche. Ein Grund könnte die Entwicklung der Corona-Pandemie sein: Inzwischen sind nicht mehr so viele Menschen durch Homeoffice und Kurzarbeit sowie den eingeschränkten Freizeitaktivitäten zu Hause wie im vergangenen Jahr. Trotzdem liegt die Zahl für 2022 noch unterhalb des Niveaus des ersten Halbjahres von 2020 (14.360 Fälle).

Man sieht also, dass der richtige Einbruchschutz nach wie vor ein wichtiges Thema ist. Um sich so gut wie möglich gegen einen Einbruch zu schützen, ist es wichtig, einen Blick auf die vorhandenen mechanischen Sicherungen zu werfen. Bauliche Schwachstellen sind durch geprüfte einbruchhemmende Bauteile zu sichern. „Die Einbrecher sollten es so schwer wie möglich haben. Selbstverständlich möchten sie nicht entdeckt werden und beenden in der Regel den Einbruchsversuch, wenn es zu lange dauert“, erläutert Stephan Schmidt, Geschäftsführer des Fachverbandes Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB). Vor allem Einstiegsorte in schlecht einsehbaren Gebäudebereichen wie Kellertüren oder Fenster sind bei den Einbrechern sehr beliebt und müssen daher gut gesichert werden. Zum Einsatz kommen vor allem widerstandsfähige Türkonstruktionen und Anbauteile.

Im Idealfall wird bei einer Neuanschaffung direkt auf geprüfte einbruchhemmende Türen und Fenster geachtet. Solche Türen und Fenster wurden bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) nach der DIN EN 1627 geprüft. Diese Europäische Norm beinhaltet die Anforderungen und Klassifizierung von einbruchhemmenden Bauteilen. Je nachdem welchen Anforderungen das Bauteil in der Prüfung standhält, wird es gemäß der Norm entsprechend als einbruchhemmend klassifiziert. So werden die Produkte nach der Norm DIN EN 1627 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Bei Fenster und Türen im privaten Bereich wird mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen.

Alle Türen sollten somit mit Sicherheitsbeschlägen, Sicherheitsschlössern und Mehrfachverriegelungen versehen sein. Außerdem helfen Zusatzsicherungen wie Querriegelschlösser oder Kastenriegelschlösser den Einbruchschutz zu erhöhen. Fenster, Terrassen- und Balkontüren können durch Sicherheitsbeschläge mit Pilzkopfverriegelungen und Sicherheitsschließblechen gesichert werden.

Für Nachrüstprodukte ist darauf zu achten, dass nur geprüfte Nachrüstprodukte gemäß DIN 18104-1 (Aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) verwendet werden. Diese Produkte sind in Anlehnung an die DIN EN 1627 auf die Widerstandsklasse RC2 geprüft. „Die geprüften Nachrüstprodukte bieten auch einen sehr guten Schutz gegen Einbruch. So ist es auch Mietern leicht möglich, Schwachstellen abzusichern“, so der FVSB-Geschäftsführer Stephan Schmidt. Die Polizei hilft dabei, sich einen Überblick zu verschaffen: Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten und die polizeilichen Beratungsstellen beraten zum Thema Einbruchschutz.

Um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E). Da der Zuschuss sehr beliebt ist, sind die Fördermittel für das Jahr 2022 zwar bereits ausgeschöpft und es können aktuell keine Anträge mehr gestellt werden, jedoch macht es Sinn zu schauen, ob es das Programm in 2023 erneut geben wird. Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern verbessern möchten, einen Zuschuss. Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15.000 Euro förderfähig. So ist es möglich, je nach Höhe der Investitionskosten, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1.600 Euro zu erhalten. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden. Wer schon jetzt etwas in Sachen Einbruchschutz tun möchte, kann auf die Kreditförderung der KfW ausweichen.

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