Im Mai 2004 hat die Bundesregierung die Produktsicherheitsrichtlinie der EU-Kommission in nationales Recht überführt. Mit dem Gesetz werden die Sicherheitsanforderungen an technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte durch die Zusammenfassung des früheren Gerätesicherheitsgesetzes und des Produktsicherheitsgesetzes neu geregelt. Die neue Gesetzeslage führt letztlich zu höheren Anforderungen an die Produktsicherheit und steigert damit das Verbraucherschutzniveau.
Als wesentliche Konsequenz für die praktische Arbeit ist festzuhalten, dass die Bedeutung des GS-Zeichens und der Normen gestärkt wird. Sobald ein Produkt nach einer anerkannten Norm oder technischen Spezifikation gebaut wird, gilt die Konformitätsvermutung, das Produkt gilt dann zunächst als sicher.
Mit der Neuregelung werden Herstellern und Händlern bei Produktion und Vertrieb der Produkte zusätzliche Pflichten auferlegt. Neben den gestiegenen Anforderungen an die Informations- und Produktbeobachtungspflicht, müssen in den Betrieben Vorkehrungen getroffen werden, die zur Gefahrenabwehr geeignet sind. Dies geht bis hin zur Entwicklung eines unternehmenseigenen Krisenmanagements.
Jedes Unternehmen sollte daher die folgenden Maßnahmen treffen:
Angemerkt sei, dass wir diese Hinweise auf Wunsch einiger Mitgliedsfirmen des Fachverbandes mit dem Ziel zusammengestellt haben, die wichtigsten praktischen Umsetzungshinweise für Unternehmen der Schloss- und Beschlagindustrie herauszuarbeiten.
Sofern Sie an detaillierten zusätzlichen Informationen zum GPSG interessiert sind, stellen wir auf Anforderung hin, gern
zur Verfügung.
März 2005
Weitere Informationen?
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Dipl.-Betriebsw. (FH) Holger Koch, E-Mail: koch@fvsb.de, Tel.: 02051/9506-29